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Leitsätze für die Hospiz- und Palliativarbeit
- Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V. -
(vormals: Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz e.V.)
- Im Mittelpunkt der Hospiz- und Palliativarbeit stehen der
schwerstkranke und sterbende Mensch jeden Alters und die ihm
Nahestehenden. Sie benötigen gleichermaßen Aufmerksamkeit,
Fürsorge und Wahrhaftigkeit. Die Hospiz- und Palliativarbeit
richtet sich nach den Bedürfnissen und Rechten der
schwerstkranken und sterbenden Menschen, ihrer Angehörigen und
Freunde. Einbezogen sind insbesondere auch die Belange der
Kinder.
- Die Hospizbewegung betrachtet das menschliche Leben von
seinem Beginn bis zu seinem Tode als ein Ganzes. Sterben ist
Leben - Leben vor dem Tod. Im Zentrum stehen die Würde des
Menschen am Lebensende und der Erhalt größtmöglicher Autonomie.
Voraussetzung hierfür sind die weitgehende Linderung von
Schmerzen und Symptomen schwerster lebensbeendender Erkrankungen
durch palliativärztliche und palliativpflegerische Versorgung
sowie eine psychosoziale und spirituelle Begleitung der
Betroffenen und Angehörigen. Diese lebensbejahende Grundidee
schließt Tötung auf Verlangen und Beihilfe zur Selbsttötung aus.
- Sterben zu Hause oder in der gewohnten Umgebung zu
ermöglichen, ist die vorrangige Zielperspektive der Hospiz- und
Palliativarbeit. Der Ausbau ambulanter Strukturen, die Knüpfung
regionaler Netzwerke und eine enge Zusammenarbeit
unterschiedlicher Professionen und Ehrenamtlicher sind hierfür
Voraussetzung. Wenn eine palliative Versorgung zu Hause nicht
oder nur begrenzt möglich ist, stehen voll- und teilstationäre
Einrichtungen in Form von Hospizen und Palliativstationen - ggf.
auch im Wechsel mit ambulanter Versorgung – zur Verfügung.
- Die Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung in
ihren vielfältigen Gestaltungsformen sind damit wesentliche
Bausteine im bestehenden Gesundheits- und Sozialsystem, die in
enger Kooperation mit den anderen Diensten und Einrichtungen des
Gesundheits- und Sozialsystems eine kontinuierliche Versorgung
sterbender Menschen gewährleisten. Sie bedürfen insoweit der
entsprechenden Absicherung im sozialen Leistungsrecht.
- Zur Hospiz- und Palliativarbeit gehört als ein Kernelement
der Dienst Ehrenamtlicher. Sie sollen gut vorbereitet, befähigt
und in regelmäßigen Treffen begleitet werden. Durch ihr
Engagement leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zur
Teilnahme der Betroffenen und der ihnen Nahestehenden am Leben
des Gemeinwesens und tragen dazu bei, die Hospizidee in der
Gesellschaft weiter zu verankern.
- Schwerstkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen,
die der Versorgung und Begleitung bedürfen, brauchen
professionelle Unterstützung durch ein multidisziplinäres Team,
dem Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorgerinnen und
Seelsorger, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter,
Ehrenamtliche u. a. angehören sollten. Für diese Tätigkeit
benötigen sie spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in der
medizinischen, pflegerischen, sozialen und spirituellen
Begleitung und Versorgung. Dies setzt eine sorgfältige Aus-,
Fort-, und Weiterbildung entsprechend den jeweiligen
Qualifizierungsstandards, fortgesetzte Supervision und Freiräume
für eine persönliche Auseinandersetzung mit Sterben, Tod und
Trauer voraus.
- Zur Sterbebegleitung gehört im notwendigen Umfang auch die
Trauerbegleitung.
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 5.10.2007
Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V.
Aachener Straße 5,
10713 Berlin
030
83223893 030
83223950
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