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Hospizidee
 
Die Hospizidee - Für eine neue Kultur von Sterben und Leben

Vom lateinischen hospitum - Herberge - leitet sich der Name der modernen Hospizbewegung ab. Diese will Herberge sein für sterbenskranke Menschen. 95 Prozent der Bevölkerung äußern den Wunsch, zu Hause sterben zu wollen - tatsächlich sterben um die 70 Prozent in Institutionen des Gesundheitswesens wie Krankenhäusern und Pflegeheimen. Das will die Hospizbewegung ändern und so eine neue Kultur von Sterben und Leben fördern.
Ziel ist: Das Leiden Sterbenskranker zu lindern, ihnen das Verbleiben in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen und auch den Angehörigen beizustehen.

Hospizarbeit ist Sterbebegleitung durch befähigte ehrenamtliche Hospizhelfer und Hospizhelferinnen. Sie stehen gemeinsam mit Medizinern, Pflegekräften, Sozialarbeitern und Theologen sterbenskranken Menschen in ihrem letzten Lebensabschnitt zur Seite.

Umsetzung der Hospizidee in Gesetze

Durch die Veranstaltung von Fachtagungen und parlamentarischen Abenden sowie vielen Gesprächen mit Entscheidungsträgern im Gesundheitswesen konnte der DHPV seine bisher wichtigsten Ziele auf politischer Ebene erreichen:

1995
Gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe am Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erarbeitete die BAG bundesweite Empfehlungen für Vorbereitungskurse von ehrenamtlichen Hospizhelfern.

1997
Implementierung des neuen § 39 a SGB V als Rechtsgrundlage für die Bezuschussung von Aufenthalten in stationären Hospizeinrichtungen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Dabei verpflichteten sich die stationären Hospize zu einer 10%igen Eigenleistung in Form von Spenden und Einbindung ehrenamtlicher Hospizhelfer.

2001
Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Förderung ambulanter Hospizarbeit durch den neu geschaffenen Absatz 2 des § 39 a im SGB V. Dieses zum 1.1.2002 in Kraft getretene Gesetz weist den gesetzlichen Krankenkassen die Bezuschussung ambulanter Hospizarbeit als Aufgabe zu. Erstmalig wird durch dieses Gesetz für Sterbenskranke ein Netzwerk eingefordert, in dem palliative Medizin und palliative Pflege von Professionellen und die psychosoziale Begleitung durch ausgebildete ehrenamtliche Hospizhelfer zusammen erfolgen.

2002
Formulierung von Rahmenvereinbarungen zum neuen Absatz 2 des § 39a SGB V über Fördervoraussetzungen sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und den Wohlfahrtsverbänden.


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